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1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Produkt-, Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder der Verbesserung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Dies gilt auch für Änderungen von Mischungsverhältnissen.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Berlin. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Die Preise im Shop sind inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4. Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden freigestellt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistung unterliegt der gesetzlichen Haftung ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6.8. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers, dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Ansprüche gegenüber Dritten.
6.9. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesendliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstandenen Schaden beschränkt.
6.10. Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Produkte, die von Ihnen entsiegelt oder angebrochen wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest. Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Unfrei an uns zurückgesendete Ware werden wir nicht annehmen oder die Kosten bei der Rückerstattung vom Warenwert in Abzug bringen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.4. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweislich entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
8.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.2. Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Auszüge, Kopien oder Vervielfältigungen jeder Art bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Kundendaten und Datenschutz
10.1. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
11. Export
11.1. Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist Berlin.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
12.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
13. Teilnichtigkeit
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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